Der Ruhestand markiert einen neuen Lebensabschnitt, der oft von Vorstellungen über eine entspannte Zeit in den eigenen vier Wänden geprägt ist. Doch das Vermögenszentrum hat festgestellt, dass Ruheständler mit Eigenheim häufig bestimmten Irrtümern unterliegen, die ihre finanzielle Planung beeinträchtigen können. Hier sind drei dieser verbreiteten Annahmen im Detail:
1. Das Eigenheim als alleinige Altersvorsorge
Es ist eine weit verbreitete Annahme, dass das Eigenheim im Ruhestand eine Art Sicherheitsnetz darstellt, da die Hypothek in der Regel abbezahlt ist und somit keine Mietkosten mehr anfallen. Diese Vorstellung mag auf den ersten Blick beruhigend wirken, jedoch vernachlässigt sie oft die laufenden Kosten, die mit dem Eigenheim verbunden sind. Reparaturen, Instandhaltungskosten und Grundsteuern können auch im Ruhestand erhebliche finanzielle Belastungen darstellen. Darüber hinaus müssen Ruheständler bedenken, dass größere unvorhergesehene Ausgaben für Renovierungen oder Modernisierungen auftreten können, die ihre finanzielle Planung beeinträchtigen.
2. Die Flexibilität des Eigenheims als Vermögensanlage
Ein weiterer Irrtum betrifft die Annahme, dass das Eigenheim im Ruhestand eine flexible Vermögensanlage darstellt. Manche Ruheständler denken, dass sie ihr Eigenheim jederzeit verkaufen können, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Doch der Immobilienmarkt ist volatil und der Verkaufsprozess kann zeitaufwändig und komplex sein. Es besteht auch die Gefahr, dass der erzielte Verkaufspreis unter den Erwartungen liegt, was zu finanziellen Einbußen führen kann. Diese Unvorhersehbarkeit sollte in der finanziellen Planung berücksichtigt werden.
3. Steuerliche Aspekte des Eigenheims im Ruhestand
Ein weiterer häufiger Irrtum betrifft die steuerlichen Aspekte des Eigenheims im Ruhestand. Viele Ruheständler gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihr Eigenheim steuerlich vorteilhaft ist und keine zusätzlichen Steuerbelastungen mit sich bringt. Während im Ruhestand bestimmte Steuervorteile wie die Eigenheimzulage wegfallen können, bleiben andere steuerliche Aspekte relevant. Dazu gehören unter anderem Grundsteuern und mögliche Erbschaftssteuern. Auch Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf des Eigenheims können steuerpflichtig sein, je nach den individuellen Umständen.
Es ist wichtig, sich der Realitäten bewusst zu sein und eine umfassende Finanzplanung zu betreiben, die alle Aspekte des Ruhestands und des Eigenheimbesitzes berücksichtigt. Indem man sich von falschen Annahmen löst und fundierte Entscheidungen trifft, kann man einen sicheren und angenehmen Ruhestand genießen.